Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Viele Menschen machen sich Sorgen wegen der Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Derzeit sind bis zu 400 Medikamente nicht oder nur verzögert lieferbar. Besonders schlimm war es, als im letzten Winter Fiebersaft für Kinder oftmals nicht verfügbar war.

Nun hat der Bundestag reagiert. In der vergangenen Woche wurde das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz beschlossen, das Minister Karl Lauterbach vorgeschlagen hat. Was steht im Gesetz? Die wichtigsten Inhalte lauten:
– Hersteller werden verpflichtet, bei wichtigen Medikamenten eine Reserve von bis zu 6 Monaten zu bilden.
– Rabattverträge bei Kinderarzneimitteln werden abgeschafft. Dadurch werden die Medikamente für die Krankenkassen etwas teurer, die Produktion lohnt sich aber mehr.
– Wer einen Liefervertrag für Medikamente erhalten will, muss künftig mindestens die Hälfte der Bestellmenge in Europa produzieren.
– Apotheken werden für ihren Aufwand besser bezahlt (hier bin ich noch nicht ganz überzeugt, ob das neue Gesetz der große Durchbruch ist, und werde dies beim Besuch einer Apotheke bei uns im Wahlkreis abfragen).

Ich halte das Gesetz insgesamt für einen wichtigen Schritt nach vorne. Ich werde das Thema im Blick behalten und sehe den Bundestag in der Pflicht, im Laufe der Wahlperiode nochmal nachzuschärfen, wenn nicht alles wie geplant verläuft. Eine gesicherte Versorgung mit Medikamenten ist sehr wichtig.

Übrigens: Fiebersaft kann jede Apotheke herstellen, jedoch wurde die Herstellung durch die Apothekerinnen und Apotheker lange nicht vergütet und geschah deswegen nicht im ausreichendem Maße. Dann wurde der Druck aus dem Bundestag zu groß und das Gesundheitsministerium erklärte sich bereit, die Herstellung von Fiebersaft zu bezahlen. So einfach können Lösungen manchmal sein. Das zeigt: Es ist wichtig, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich einsetzen.